Wohnungseigentümerversammlung – wann darf der bevollmächtigte Verwalter nicht mitstimmen?
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Grundsätzlich kann sich jeder Wohnungseigentümer – wenn die Gemeinschaftsordnung nichts andres vorsieht – vertreten lassen, auch vom Verwalter. Oft beschränkt die Gemeinschaftsordnung die Vertretungsbefugnis auf Ehegatten, einen anderen Wohnung