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Darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer jederzeit freistellen?

Aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht wird abgeleitet, dass der Arbeitgeber grundsätzlich eine Beschäftigungspflicht hat und somit den Arbeitnehmer nicht einseitig von der Arbeitspflicht befreien kann und darf. Die Rechtsprechung hat aber hierzu e

Low-Performer – Keine Lust oder kein Leistungsvermögen?

Arbeitgeber wundern sich manchmal, dass die Leistung eines Arbeitnehmers deutlich hinter die Leistungsfähigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer zurückfällt. Die Gründe können vielfältig sein,z.B. spielen externe Faktoren eine Rolle (Familie, Umfeld..) od

Schönheitsreparatur mit Schäden versus unwirksame Schönheitsreparaturklausel – wer haftet wem?

Stellt sich im Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter heraus, dass die vertragliche Schönheitsreparatur unfachmännisch und mangelhaft ausgeführt wurde, aber die Klausel selbst unwirksam ist, so entbindet dies den Mieter nicht von seiner Pflciht d

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag – hat ein Mieter Ansprüche gegen den Vermieter, wenn er Schönheitsreparaturen bereits durchgeführt hat?

Vorab, ein Anspruch auf Erstattung solcher Aufwendungen scheidet jedenfalls aus, wenn der Mieter die Unwirksamkeit der Klausel, vor Durchführung der Arbeiten, bekannt war! Führt ein Mieter – im guten Glauben – Schönheitsreparaturen aus, w

Achtung Arbeitgeber! Bei Stellenausschreibung geschlechtsneutrale Formulierung wählen – Schadensersatz nach AGG

Wer bei seiner Stellenausschreibung nur nach einem männlichen Mitarbeiter oder nur nach einer weiblichen Mitarbeiterin sucht, gerät ganz schnell mit § 7 AGG in Konflikt. Eine Stellenausschreibung verstößt u.a. gegen das Benachteiligungsverbot, wenn s

WEG – Grenzen des Miteinanders – Was muss ich mir vom Miteigentümer oder seinem Mieter alles bieten lassen?

Im Miteinander der Wohnungseigentümer kommt es nicht selten zu Konflikten, weil über Art und Umfang der Nutzung von Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder Sondernutzungsrechten nicht immer eine Einigkeit besteht. Der Gesetzgeber hat hier vorgesor

Sozialauswahl im Rahmen der Betriebsbedingten Kündigung – Kündigungsschutzgesetz

§ 1 KSchG Ist das Kündiungsschutzgesetz für einen Arbeitnehmer anwendbar, dann gelten die Regelungen des  § 1 KSchG für die betriebsbedingte Kündigung: Eine Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt

Kündigungsschutz auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet – Verstoß gegen Treu und Glauben

Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Kündigung ist unwirksam, unabhängig davon ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Der Arbeitnehmer mus ahber die Truewidrikeit beweisen können. Die Rechtsprechung hat u.a. in folgenden Fällen Treuwidrig