Räum- und Streupflicht: Mieter kann nicht durch Hausordnung zum Winterdienst verpflichtet werden Alleinige Verpflichtung der Mieter einer Erdgeschosswohnung zum Winterdienst wird als „überraschende Klausel“ nicht Bestandteil des Mietvertrags
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Werden einzelne Mieter in ihrer Verpflichtung zur Reinigung des Gemeinschaftseigentums durch die Hausordnung ungleich mehr belastet als andere, so wird diese Regelung unwirksam. Besonders die Übernahme des Winterdienstes stellt eine Mehrbelastung geg