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Fachanwalt Arbeitsrecht Trier: Nicht jede Drohung mit Krankschreibung berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung – LAG Berlin-Brandenburg 15.03.2013

Drohung mit Krankschreibung führt nicht immer zur Kündigung Bei tatsächlich bestehender Krankheit zum Zeitpunkt der Kündigung ist diese ohne vorherige Abmahnung unzulässig Droht ein Arbeitnehmer für den Fall eine ärztliche Krankschreibung an, dass ihm kein Urlaub gewährt wird, muss er

Kündigungsschutz – Drei Wochenfrist bis zur Klage – macht eine Kündigungsschutzklage Sinn? Anwalt Trier Arbeitsrecht

Jede Kündigungsschutzklage muss gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)  innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst ist die Kündigung nach § 7  Kündigungsschutzgesetz wirksam. Achtung: von diesem Grundsatz gibt es nur einige wen