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Kellner dürfen Trinkgeld als regelmäßige Einkünfte für sich behalten Trinkgeld muss nicht unter dem gesamten Personal aufgeteilt werden.

Wer über einen längeren Zeitraum aufgrund seiner Tätigkeit in einem bestimmten Bereich eines Restaurantbetriebs Trinkgeld erhält, kann von dieser Tätigkeit nicht ohne weiteres abgezogen werden. Die regelmäßigen Zusatzeinkünfte, nach denen der Arbeitnehmer seinen Lebensstandard eingeri