Anwalt Trier Baurecht: BGH lehnt Mängelansprüche bei Werkleistungen ab, wenn Schwarzarbeit im Spiel ist – BGH 01.08.2013 Az: VII ZR 6/13
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Rechtsanwalt Baurecht in Trier Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot führt zum Ausschluss von Mängelansprüchen Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob Mängelansprüch