Vermieter können grds. die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht fordern, wenn die Wohnung ohne Ausgleich unrenoviert übergeben wurde
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Mein Kommentar zu BGH 18.03.2015 VIII ZR 185/14 – Vermieter – Schönheitsreparaturen Renovierung Grundsätzlich ist gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Instandhaltung, wozu auch die Schönheitsreparaturen gerechnet werden, in den Pflichtenkreis des Vermieters. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Der V