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Eigenbedarf Mietrecht Kündigung – Achtung Vermieter, eine Scheinkündigung kann teuer werden – Anwalt Trier

BGH: Urteil vom 17.03.2010 – VIII ZR 70/09 Allein die Tatsache, dass ein Eigentümer seine Eigenbedarfssituation dramatisiert, führt noch nicht dazu, dass eine Kündigungserklärung als formell unwirksam anzusehen ist. Zur näheren Begründung war im Kündigungsschreiben wg. Eigenbeda