­
Ihr Suchbegriff
Logo
Anwalt Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf, Kündigung, Renovierung

Vermieter können grds. die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht fordern, wenn die Wohnung ohne Ausgleich unrenoviert übergeben wurde

Mein Kommentar zu BGH 18.03.2015 VIII ZR 185/14 – Vermieter – Schönheitsreparaturen Renovierung Grundsätzlich ist gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Instandhaltung, wozu auch die Schönheitsreparaturen gerechnet werden, in den Pflichtenkreis des Vermieters. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Der V