Mieterhöhung –ortsübliche Vergleichsmiete – Mietspiegel – Mietspiegel Trier
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Der Gesetzgeber räumt dem Vermieter nur begrenzte Rechte ein, die Miete einseitig zu erhöhen. Solch ein Grund ist die Angleichung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Beabsichtigt ein Vermieter die Erhöhung aus diesem Grund: § 558 a BGB regelt hierzu: abs. 1 Das Mieterhöhun