Mängelrüge am Bau – § 13 Nr. 5 VOB/B – „Durchreichen von Mängelrügen“
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OLG Stuttgart, Urteil vom 21. 4. 2010 – 10 U 9/09 § 13 Nr. 5 VOB/B regelt: ( 1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftrag