Sperrzeit droht – Achtung keine Aufhebungsvereinbarung oder Abwicklungsvereinbarung ohne rechtliche Prüfung – Anwalt Trier Arbeitsrecht
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Die Arbeitslosenversicherung schützt sich in § 144 SGB II gegen Rechtsmißbrauch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft einfach die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbaren, den Arbeitnehmer noch mit einer guten Abfindung versehen und erwa