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Kündigungsschutz auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet – Verstoß gegen Treu und Glauben

Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Kündigung ist unwirksam, unabhängig davon ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Der Arbeitnehmer mus ahber die Truewidrikeit beweisen können. Die Rechtsprechung hat u.a. in folgenden Fällen Treuwidrigkeit angenommen: Arbeitgeber setzt

Rechtsberatung zum Kündigungsschutz durch einen Anwalt in Trier – Achtung Klagefrist – es droht ein Rechtsverlust

Nach Zugang einer Kündigung des Arbeitgebers läuft für den Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung muß die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst

Eine Sperrzeit kann die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verkürzen – Achtung vor Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung – Arbeitsrecht Anwalt Trier

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Die Arbeitslosenversicherung schützt sich in § 144 SGB II gegen Rechtsmißbrauch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft einfach die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbaren, den Arbeitnehmer noch mit einer guten Abfindung versehen und erwa

Abfindung im Arbeitsrecht – in der Regel eine Verhandlungssache beim Arbeitsgericht – Anwalt Trier Arbeitsrecht

Zwar kennt das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß Sozialplan, beim Nachteilsausgleich oder im Kündigungsschutzgesetz,  doch ist in der arbeitsrechtlichen Praxis die Abfindung in der Regel Verhandlungssache zwischen den

Kündigungsschutz – Drei Wochenfrist bis zur Klage – macht eine Kündigungsschutzklage Sinn? Anwalt Trier Arbeitsrecht

Jede Kündigungsschutzklage muss gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)  innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst ist die Kündigung nach § 7  Kündigungsschutzgesetz wirksam. Achtung: von diesem Grundsatz gibt es nur einige wen