Fachanwalt Arbeitsrecht Trier: Nicht jede Drohung mit Krankschreibung berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung – LAG Berlin-Brandenburg 15.03.2013
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Drohung mit Krankschreibung führt nicht immer zur Kündigung Bei tatsächlich bestehender Krankheit zum Zeitpunkt der Kündigung ist diese ohne vorherige Abmahnung unzulässig Droht ein Arbeitnehmer für den Fall eine ärztliche Krankschreibung an, dass ihm kein Urlaub gewährt wird, muss er