Architektenhonorar – § 7 HOAI – Schriftform ein Muss – Anwalt Trier Baurecht
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Der Verordnungsgeber hat mit der 6. ten Novelle der HOAI ein sog. Preisrecht geschaffen. Der Gesetzgeber hat bewußt die Freiheiten des Architekten und seiner Auftrageber beschnitten, für bestimmte Architektenleistungen das Honorar frei zu verhandeln. So hat er in § 6 HOAI geregelt,