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Fachanwalt Arbeitrecht Trier

Kündigung und Abberufung eines GmbH Geschäftsführers in Trier

Fachanwalt Arbeitsrecht in Trier Zu unterscheiden ist die Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH aus der Organstellung und die Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Die Abberufung aus der Organstellung kann durch die Gesellschaft jederzeit erfolgen, ohne dass es eines besondere

§ 40 GmbHG regelt zur „Liste der Gesellschafter“:

§ 40 GMbHG (1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen, aus welcher Name, Vorname, Geburts