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Räumung einer Mietwohnung – Berliner Räumung ist grundsätzlich zulässig – Anwalt Trier Mietrecht

Der BGH entscheidet:  Berliner Räumung ist  zulässig. (BGH WuM 2006, 50 = NZM 2006, 149; NZM 2006, 817) Was für den Vermieter zunächst eine preiswerte Alternative zur teuren Räumungssvorsteckung (Kostenvorschuss für Möbelspedituer und Gereichtsvollzieher) aussieht, hat aber auch seine

Räumungsklage erfolgreich – Kostenvorschuss des Gerichtsvollziehers unbezahlbar – ist die Berliner Räumung eine Alternative?

Das Ergebnis einer mietrechtlichen Räumungsklage ist in der Regel ein Vollstreckungstitel auf Räumung und Herausgabe. Der mit der Volstreckung beauftragte Gerichtsvollzieher fordert dann nach seinem Ermessen einen Kostenvorschuss an, der dann auch die Kosten der beauftragten Spedition