Arbeitsrecht Trier: Lohnfortzahlung auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat?
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Arbeitsrecht Trier: Der Gesetzgeber knüpft an die Entgeltfortzahlung bei Krankheit die Bedingung, dass der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert wird und dass den Arbeitnehmer an dieser Krankheit kein Verschulden trifft. Liegen be