Gewußt? Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) des § 84 SGB IX gilt für jeden Arbeitgeber!
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Das BEM muss vom Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer angeboten werden! Das BEM (betriebliches Eingliederungsmangement) ist seit 2004 in § 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelt. Die Vorschrift sieht vor, dass Beschäftigten, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten länger als sechs W