Rechtsberatung zum Kündigungsschutz durch einen Anwalt in Trier – Achtung Klagefrist – es droht ein Rechtsverlust
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Nach Zugang einer Kündigung des Arbeitgebers läuft für den Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung muß die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst