Ihr Suchbegriff
Logo

Rechtsberatung zum Kündigungsschutz durch einen Anwalt in Trier – Achtung Klagefrist – es droht ein Rechtsverlust

Nach Zugang einer Kündigung des Arbeitgebers läuft für den Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung muß die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst

Kündigungsschutz – Drei Wochenfrist bis zur Klage – macht eine Kündigungsschutzklage Sinn? Anwalt Trier Arbeitsrecht

Jede Kündigungsschutzklage muss gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)  innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst ist die Kündigung nach § 7  Kündigungsschutzgesetz wirksam. Achtung: von diesem Grundsatz gibt es nur einige wen