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ADD – VG Trier: Ein Schulelternsprecher ist in Rheinland-Pfalz, „wie ein Beamter“ zu behandeln, wenn er für den Schulelternbeirat tätig ist.

Vor dem Verwaltungsgericht Trier [Az. 5 K 969/10.TR] war eine Klage einer Lehrerin gegen den Schulelternsprecher einer Realschule im Kreis Trier-Saarburg anhängig. Die Klage wurde am 19.01.2011 abgewiesen. Die Kosten der Klägerin auferlegt. Das Verfahren war vorab beim Landgericht Tri