Filesharing- Belehrungspflichten unter Eheleuten – in welchem Umfang?
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Grundsätzlich besteht bei Filesharing-Tatbeständen zunächst die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Rechtsverletzer, somit schadensersatzpflichtig, sei. Diese Vermutung kann dadurch widerlegt werden, dass plausibel und kausal dargelegt wird, dass es sich etwa um den gemeinsa