Mietminderung wenn keine Heizung
Keine Heizung im Winter: 100% Mietminderung
Wohnung ist im Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt
Hat der Mieter während der Heizperiode keine Heizung und kein warmes Wasser, so kann er die Miete bis auf Null mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fiel in der Wohnung eines Mieters der Gasanschluss aus. Er konnte somit nicht mehr heizen, kochen und hatte kein warmes Wasser.
Das Landgericht Berlin entschied, dass in einem solchen Fall die Miete gemäß § 537 BGB auf Null gemindert werden kann. Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser sei für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert so gemindert, dass überhaupt keine Miete mehr geschuldet sei.
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1992 und erscheint im Rahmen der Reihe „Wissenswerte Urteile“.
- Vorinstanz:
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Urteil Entscheidung
[Aktenzeichen: 22 A C 629/91]
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Urteil Entscheidung
- Gleichlautende Entscheidung:
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Landgericht Berlin
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:20.10.1992
- Aktenzeichen:65 S 70/92
Quelle:ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)