Mietminderung: Beheizung nur bis 16-18 Grad möglich und rostiges Wasser Erhebliche Mietmängel
Wenn sich die Räume einer Wohnung nur bis 16-18 Grad mit der Heizung aufwärmen lassen, stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann dann den Mietzins um 30 Prozent mindern. Bei rostigem Wasser aus der Leitung ist eine Mietminderung von 20 Prozent angemessen. Dies entschied das Amtsgericht Görlitz.
Im zugrunde liegenden Fall konnten die Mieter einer Mietwohnung ihre Räumlichkeiten nur bis zu einem Wert von 16-18 Grad aufheizen. Mehr gab die Heizung nicht her. Zudem kam aus der Wasserleitung der Wohnung rostfarbenes Wasser.
Das Amtsgericht Görlitz stellte fest, dass die Wohnung erhebliche Mietmängel aufweise und die Mieter deshalb die Miete mindern dürften.
Das rostige Wasser berechtige die Mieter zu einer Minderung von 20%. Die Rostverfärbung des Wassers stelle eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes dar. Es werde der Eindruck erweckt, dass das Wasser infolge der Braunfärbung schmutzig sei und Krankheitserreger enthalte.
Wegen der mangelhaften Beheizbarkeit der Wohnung könnten die Mieter die Miete um 30% mindern.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Amtsgericht Görlitz
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:03.11.1997
- Aktenzeichen:1 C 1320/96
Quelle:ra-online, Amtsgericht Görlitz (vt/pt)