Low-Performer – Keine Lust oder kein Leistungsvermögen?
Arbeitgeber wundern sich manchmal, dass die Leistung eines Arbeitnehmers deutlich hinter die Leistungsfähigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer zurückfällt.
Die Gründe können vielfältig sein,z.B. spielen externe Faktoren eine Rolle (Familie, Umfeld..) oder interne Faktoren, wie Streit in der Belegschaft, fehlende Wertschätzung, Überforderung, Unterforderung oder einfach nur fehlende Ziele. Die Gründe können aber auch in der Person selbst zu finden sein, wie Krankheit oder Alter.
Der Arbeitgeber sollte sich an dieser Stelle selbstkritisch fragen, ob nicht sein Führungsstil Ursache der Entwicklung sein kann. Hat er sich den oder die „Low-Perfomer“ nicht selbst herangezogen?
Wie kann der Arbeitgeber reagieren, wenn er die gesunkene Arbeitsleistung nicht mehr hinnehmen möchte? Der Arbeitnehmer, der mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, schuldet keine Werkleistung. Er schuldet lediglich, dass er, nach seinem persönlichen Leistungsvermögen, die arbeitsvertraglcihen Pflichten erfüllt und das Direktionsrecht des Arbeitgebers achtet. Nicht mehr und nicht weniger.
Will der Arbeitgeber das Thema „Low-performer“ arbeitsrechtlich klären, ist in der Strategie klar zu trennen, ob der Arbeitnehmer nicht mehr „will“ oder nicht mehr „kann“.
Besonderes Augenmerk gilt den Fällen, in denen der objektive Betrachter nicht unterscheiden kann, worin die Ursachen liegen. Ist dann auch noch der Betriebsrat, der Personalrat oder das Integrationsamt zu beteiligen, wird es richtig kompliziert. Eine Standarlösung gibt es nicht, aber die Einhaltung der gesetzlcihen Regelungen und der Rechtsprechung der Areitsgerichte lassen die Risiken im Trennungsprozess minimieren. Wichtig ist hier den Anwalt nicht erst einzushalten, wenn die Klageschrift eingeht, sondern bereits in Vorbereitung der Maßnahme. Ist eine Abmahnung erforderlich? Welche Kündigungsform ist zu wählen? Verhaltensbedingte Kündigung? Personenbedige Kündigung? Ein Pfeil der fliegt ist nur schwer in eine andere Flugbahn zu lenken. In der Regel muss sich der Arbeitgeber die „Korrektur“ dann teuer erkaufen.