Kündigungsschutz auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet – Verstoß gegen Treu und Glauben
Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Kündigung ist unwirksam, unabhängig davon ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
Der Arbeitnehmer mus ahber die Truewidrikeit beweisen können.
Die Rechtsprechung hat u.a. in folgenden Fällen Treuwidrigkeit angenommen:
- Arbeitgeber setzt sich in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und mißachtet mit der Kündigung das beim Arbeitnehmer begründete Vertrauen
- Eine krankheitsbedingte Kündigung ist treuwidrig bei einer 18 jährigen Beschäftigung in einem Kleinbetrieb und nur einer einmonatigen Erkrankung über einen Zzeitraum von drei Monaten
- Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Homosexualität in der Wartefrist
- Kündigung nach einem schweren Arbeitsunfall noch im Krankenhaus