Kündigung erhalten, was ist zu tun? Braucht man immer einen Anwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Trier ?
Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, ist dies zunächst für ihn ein dramatisches Ereignis, dass er zunächst einmal emotional bewältigen muss.
„Warum ich, warum nicht der Kollege. Eine Kündigung ohne Abmahnung, geht das überhaupt ? Jahrelang habe ich mich für das Unternehmen aufgeopfert und nun das. Der Arbeitgeber hat im Kündigungsschreiben keine Begründung angegeben, bin ich ihm noch nicht einmal eine Begründung wert? Warum schreibt er nichts von einer Abfindung? Warum schickt er mich sofort zum Arbeitsamt?“
Es ist sinnvoll sich in dieser Phase von einem Fachmann beraten zu lassen.
Will der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung verteidigen, so muss er beachten, dass eine Kündigungsschutzklage gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein muss, wenn nicht, ist die Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz wirksam. Achtung: es gibt nur wenige Ausnahmen.
Besteht ein besonderer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, gilt es die besonderen Voraussetzungen zu prüfen.
Aber auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar sein sollte, gilt es die allgemeinen Unwirksamkeitsgründe zu prüfen, wie: Grundrechtsverletzungen, Sittenwidrigkeit, Treuwidrigkeit, Diskriminierungsverbot, Maßregelungsverbot, Betriebsübergang oder sonstige Kündigungsverbote im Zusammenhang mit Betriebsratstätigkeit, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderteneigenschaft. Hier gilt es sorgsam zu prüfen. Aber oft wird vom Arbetigeber auch die gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten.
Nicht selten kommmt es vor, dass ein Kündigungsschreiben von einem hierzu nicht berechtigten Vorgesetzten unterzeichnet wurde, oder es fehlt an der Vollmacht.
Ist das KSchG anwendbar, ist eine Kündigung nur aus verhaltensbedingten, peronenbedingten oder betriebsbedingten Gründen zulässig. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Rechtsprechung, die es zu berücksichtigen gilt.