Immobilienrecht – besser eine Rechtsberatung in Trier vom Anwalt / Rechtsanwalt ihrer Wahl, vor dem Notartermin, als ….?
Als Rechtsanwalt in Trier bin ich immer wieder überrascht, wenn Mandanten mit Rechtsfragen zum Immobilienrecht, z.B. nach abschluss eines eines Bauvertrages, Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kommen, weil Mängel auftreten, die Einbauten minderer Qualität sind, der Hausverwalter Vorschriften macht, der Umlagemaßstab nicht zu verstehen ist, oder die Miteigentümer eine Satellitenschüssel nicht dulden wollen.
Im Vorfeld hätte man unter Umständen noch Korrekturen im Bauvertrag oder Kaufvertrag vereinbaren können, doch in dieser Phase kann oft nur noch streitig verhandelt werden. Hier entstehen rasch hohe Verfahrenskosten bzw. Kostenrisiken.
Meine Empfehlung, lassen Sie einen Bauvertrag, den Kaufvertrag für Immoblien oder Wohnungen von einem Rechtsanwalt – rechtzeitig – vor einem Notartermin prüfen.
Treffen Sie vorab eine Zeit-Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt.
Noch besser, lassen Sie sich vom Rechtsanwalt über Ihre Rechte und Pflichten kompetent machen, bevor Sie mit dem Verkäufer oder dem Bauunternehmer in Verhandlungen treten.
Es ist stets einfacher in der Verhandlungsphase seine Rechte einzubringen, als in einen beurkundungsreifen Vertrag noch Änderungen einzubringen, insbesondere wenn der Bauunternehmer oder Verkäufer mit dem Notar den Beurkundungstermin bereits vereinbart hat.