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Fitnessvertrag: Kündigungsmöglichkeit mit Frist von 3 Monaten nur zum Quartalsende unzulässig Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Bei Verträgen mit einer unbestimmten Laufzeit ist eine Klausel, nach der der Kunde drei Monate zum Quartalsende kündigen muss, unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor. Im vorliegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen einen Anbieter von

Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend Verbraucher kann Widerrufserklärung auch bei Angabe einer Postfachadresse auf den Postweg bringen

Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, einem
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