Fitnessvertrag: Kündigungsmöglichkeit mit Frist von 3 Monaten nur zum Quartalsende unzulässig Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
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Bei Verträgen mit einer unbestimmten Laufzeit ist eine Klausel, nach der der Kunde drei Monate zum Quartalsende kündigen muss, unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor. Im vorliegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen einen Anbieter von