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Unfall- Kfz – Abzug „Neu – für Alt“ – wg. WErtverbesserung – Warum muss ich noch zahlen, wenn der andere doch schuld war?

Oft reagieren meine Mandanten mit Unverständnis, wenn es um das Thema „Abzug wg. Wertverbesserung “ geht. Das acht Jahre alte Auto war doch noch Top in Schuss und dann fährt ein Dritter einfach so in das Auto hinein. Der Gutachter stellt dann fest, dass die Reparatur 5000

Unfall – Kfz – höhere Reparaturkosten als im Gutachten festgestellt – sind auch diese Kosten zu erstatten?

Grundsätzlich hat der geschädigte Eigentümer eines Kfz den Geldbetrag vom Schädiger zu erhalten, den er konkret aufgewendet hat, um den Schaden auszugleichen. Ein Anwendungsfall der Differenzhypothese. Erst durch die fachgerechte Reparatur des Kfz wird der geschädigte Fahrzeugeigentüm