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Kein Zurückbehaltungsrecht des ehemaligen Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern nach Beendigung der Verwaltertätigkeit

Der ehemalige Hausverwalter kann grundsätzlich gegenüber den Wohnungseigentümern, der WEG oder dem nachfolgenden Hausverwalter kein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB geltend machen, so OLG Hamm in der Entscheidung vom 22.02.2007, Aktenzeichen 15 W 181/06. Dies gilt auch dann, wenn

WEG – Grenzen des Miteinanders – Was muss ich mir vom Miteigentümer oder seinem Mieter alles bieten lassen?

Im Miteinander der Wohnungseigentümer kommt es nicht selten zu Konflikten, weil über Art und Umfang der Nutzung von Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder Sondernutzungsrechten nicht immer eine Einigkeit besteht. Der Gesetzgeber hat hier vorgesorgt und die Spielregeln festgelegt,

WEG Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammllung kann für den Kläger teuer werden

Die WEG- Anfechtungsklage hat der Kläger gegen sämtliche sonstigen Wohnungseigentümer zu richten. Der Rechtsanwalt, der sich für diese bestellt hat Anspruch auf die Gebühr für die Vertretung mehrerer Auftraggeber. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom  15.9.2011, aktenzeichen V ZB 39

Wohnungseigentum – Teileigentum – Räume zu Wohnzwecken – Büroräume. Was ist zur Umwandlung erforderlich?

DAS WEG definiert  in § 1:  Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden.  Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsantei

Kündigungsfrist für Mieter im Wohnungsmietverhältnis – 3 Monate für den Mieter – Was aber gilt für Altverträge?

Seit der Mietrechtsreform 2002 gilt für den Mieter ein besonderer Schutz betreffend der Kündigungsfrsiten. § 573 c BGB lautet: Absatz 1: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermie

Rechtsfragen / Rechtsberatung an den Anwalt in Trier zum Wohnungseigentumsrecht, zur WEG, zur Teilungserklärung, zum Wohnungskauf in Trier, Konz, Bitburg, Hermeskeil

Als Rechtsanwalt in Trier bin ich immer wieder überrascht, wenn Mandanten mit Rechtsfragen zum Wohnungseigentum, zur WEG, zur Teilungserklärung, zum Sondernutzungsrecht, zum Gemeinschaftseigentum  oder zum Wohnungskauf zu mir Hilfesuchend kommen und ich stelle fest, das „Kind is

Immobilienrecht Anwalt Trier: Wohnungseigentum WEG – Rückständige Hausgelder – was ist zu tun?

Die Hausverwaltung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) hat gemäß § 27 WEG die Pflicht zum tätig werden, wenn einer der Eigentümer mit seiner Hausgeldzahlung in Verzug ist. Zu langes Zögern gefährdet die Finanzsituation der Gemeinschaft.  Andere Gläubiger des säumigen Wohnungseig

BetrKV – Bekämpfung von Ameisen oder Wespen in Trier – Kann der Vermieter die Kosten als „Kosten der Gebäudereinigung“ umlegen?

Ein Wespennest unter dem Dach oder Ameisen-Autobahnen können die Lebensqualität eines Mieters durchaus einschränken. Mietvertraglich ist ein Vermieter in der Regel nach  § 2 Nr. 9 BetrKV berechtigt die Kosten der Gebäudereinigung, d.h. für die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäude