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Untervermietung § 540 BGB – brauche ich auch für meinen dauerhaften Lebenspartner, Lebensgefährten eine Erlaubnis des Vermieters?

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Der Gesetzgeber regelt im BGB zur Überlassung von Wohnraum zur Untermiete: § 540 BGB Absatz 1: Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die

Eigenbedarf Mietrecht Kündigung – Achtung Vermieter, eine Scheinkündigung kann teuer werden – Anwalt Trier

BGH: Urteil vom 17.03.2010 – VIII ZR 70/09 Allein die Tatsache, dass ein Eigentümer seine Eigenbedarfssituation dramatisiert, führt noch nicht dazu, dass eine Kündigungserklärung als formell unwirksam anzusehen ist. Zur näheren Begründung war im Kündigungsschreiben wg. Eigenbeda

Mieterhöhung –ortsübliche Vergleichsmiete – Mietspiegel – Mietspiegel Trier

Der Gesetzgeber räumt dem Vermieter nur begrenzte Rechte ein, die Miete einseitig  zu erhöhen.  Solch ein Grund ist die Angleichung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Beabsichtigt ein Vermieter die Erhöhung aus diesem Grund: § 558 a BGB regelt hierzu: abs. 1 Das Mieterhöhun