Unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag – hat ein Mieter Ansprüche gegen den Vermieter, wenn er Schönheitsreparaturen bereits durchgeführt hat?
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Vorab, ein Anspruch auf Erstattung solcher Aufwendungen scheidet jedenfalls aus, wenn der Mieter die Unwirksamkeit der Klausel, vor Durchführung der Arbeiten, bekannt war! Führt ein Mieter – im guten Glauben – Schönheitsreparaturen aus, weil er glaubte aufgrund der vertrag