Mietrecht Trier – Bedürfen wesentliche Änderungen eines Mietvertrages der Schriftform?
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Wesentliche Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform Beweisbarkeit langfristiger Abreden und Schutz der Vertragsparteien vor unbedachter Eingehung langfristiger Bindungen soll gewährleistet werden Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Abänderung eines Mietvertrages ha