Immobilienkaufvertrag – arglistige Täuschung?
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Aufklärungspflicht von Verkäufern bei Immobilienkaufverträgen – arglistige Täuschung? Der Haftungsausschluss des Verkäufers: Der Haftungsausschluss für Sachmängel oder auch für bestimmte Rechtsmängel ist beim Kauf bzw. Verkauf einer gebrauchten Immobilie möglich und auch üblich.