Rechtsanwalt Trier:Jugendamt darf bei dauerhaftem Fernbleiben eines Kindes vom Unterricht eingreifen
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Jugendamt darf bei dauerhaftem Fernbleiben eines Kindes vom Unterricht eingreifen Oberlandesgericht entzieht Eltern das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten Ein Jugendamt darf eingreifen, wenn ein elfjähriger Junge nicht zur Schule geht und die Eltern die Schulunlust ihr