Untergang und Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Dauer-Krankheit – Bei Krankheit verfallen Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres
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Untergang und Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Dauer-Krankheit Bei Krankheit verfallen Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit gehen Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer später