Arbeitsloser muss auch während des Kündigungsschutzverfahrens für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen
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Arbeitsloser muss auch während des Kündigungsschutzverfahrens für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen Verweigerte Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung führt zum Wegfall von Arbeitslosengeld Auch während der Dauer eines Kündigungsschut