Arbeitsrecht Trier: Kündigungsschutz – der REchtsanwalt rät: Klagefrist beachten!
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Ihr Rechtsanwalt in Trier für Arbeitsrecht Arbeitsrecht Trier: Nach Zugang einer Kündigung des Arbeitgebers läuft für den Arbeitnehmer eine Klagefrist , eine Drei-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine