Schwerbehinderung – Neuanstellung – Arbeitgeberpflicht bei Einstellung zu prüfen, ob ein schwerbehinderter Mensch für Arbeitsplatz in Frage kommt – Bei Unterlassung droht das AGG
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Der Gesetzgeber sieht schon lange vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, zu prüfen, ob die Möglichkeit der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem Schwerbehinderten besteht. Unterlässt er dies, kann dies die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung begründen. [B