Arbeitsrecht Trier – Kann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft, eine Sperrzeit (§ 144 SGB III) zur Folge haben?
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Die Voraussetzungen einer Sperrzeit ergeben sich asus § 144 I SGB III: Absatz 1: Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. 2Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. der