Bezeichnung „Verwaltungskosten“ in AGB von Gewerberaummietverträgen ist grundsätzlich hinreichend bestimmt – BGH zum Centermanagement
Der BGH hatte über formularmäßig vereinbarte Klauseln eines Gewerberaummietvertrages eine Ladenlokals in einem Einkaufscenter zu entscheiden. Dem Mieter des Ladenlokals waren in dem Einkaufszentrum sowohl die Kosten der „Verwaltung“ als auch nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des „Center-Managements“ zur anteiligen Kostentragung im Formularmietvertrag des Einkaufszentums auferlegt worden.
* Die Klausel, die nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des „Center-Managements“ dem Mieter gesondert auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam.
* Die allgemeines Formulierung in der Klausel „Verwaltungskosten“ ist grundsätzlich.
BGH: Urteil vom 03.08.2011 – XII ZR 205/09