Baunachbarstreit – ein Stiefkind zwischen Immobilienrecht und Baurecht
Was tun, wenn beim Nachbarn der Baggger anrollt und der Presslufthammer bereits das Geschirr im Schrank erzittern läßt?
Baunachbarstreitigkeiten haben in der Regel folgende Fragestellungen:
1) Ein Eigentümer benötigt einenl Zugang zum Grundstück seines Nachbarn oder dessen Grundstück als Lagerfläche, um geplante Baumassnahmen durchzuführen.
2) Ein Nachbar erleidet durch eine Baumaßnahme vom Nachbargrundstück Schaden an seinem Gebäude/Grundstück bzw. erwartet solche Schäden.
Welche Rechte muss ich meinem Nachbarn einräumen. Was muss oder was kann ich tun, wenn ich drohende Schäden abwenden möchte?
Kann ich vorbeugend einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen? Was mache ich, wenn der Schaden bereits eingetreten ist? Wie und gegenüber wem mache ich meinen Schadensersatzanspruch geltend?
Drohende Schäden können sein: Erschütterungen durch Rammarbeiten, Verlust der Bodenfestigketi durch Abgrabungen, Verlust der Bodenstabilität durch Grundwasserabsenkung im Rahmen von Ausschachtungen, extremer Baustaub, Beschädigung durch Verschulden der Bauarbeiter, Beschädigung an Rohrleitungen oder Versorgungskabel, Folgeschäden.
Vorbeugend ist zu prüfen, ob der Bau durch eine einstweilige Verfügung gestoppt werden kann. Zu denken ist u.a. an die §§ 1004, 906,909 BGB und §§ 935,945 ZPO.
Ist es bereits zum Schaden gekommen, ist insbesondere an die §§ 823, 906 ff BGB zu denken. Besonders muss geprüft werden, gegen wen die Ansprüche geltend zu machen sind: Bauherr, Unternehmer, Subunternehmer und/oder Architekt?