Baunachbarrecht – Beweissicherung des Bauherrn vor Durchführung einer Baumassnahme
Ein Bauherr, der beabsichtigt Bauarbeiten durchführen zu lassen, die sich schädlich auf das Nachbargrundstück auswirken können, zum Beispiel durch Erschütterungen bei Ramma, Verlust der Festigkeit durch Ausgrabungen, Verlust der Bodenstabilität bei Ausgrabungsarbeiten oder Beschädigung von Bodenleitungen, empfiehlt sich ein Beweissicherungsverfahren auf eigene Kosten von einem Bausachverständigen durchführen zu lassen.
Hierzu ist der Bauherr zwar nicht verpflichtet, doch es empfiehlt sich bereits mit der des Bauherrn aber auch alle anderen Beteiligten, wie Bauunternehmen oder Architekten sich, falls solche Schäden zu erwarten sind vorsorglich abzusichern.
Das Privatgutachten des Sachverständigen enthält insbesondere Bilder, um später im nachbarrechtlichen Streit Beweismittel stellen zu können und in dem Sachverständigen einen kompetenten Zeugen zu haben, wenn eventuelle Bauschäden später zu beurteilen sind.
Hat der Bauherr hier Geld gespart und verzichtet auf die vorherige Beweissicherung, steht er später vor dem problem, dass sein nachbar einen gewissen Bautenzustand vorträgt und hierfür zeugen aufbietet. Der Bauherr verfügt aber nicht über entsprechende Beweismittel. Er scheitert nur deshalb, weil er den Gegenbeweis nicht führen kann. Hier hat er dann am falschen Ende gespart.
Drohen beim Nachbarn Schäden, empfiehlt es sich, die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens nicht zu scheuen.