Burnout und Boreout durch Mobbing – wenn Arbeit krank macht – Arbeitgeber stehen in einer besonderen Verantwortung
Der Druck, der auf den Arbeitnehmern lastet, ist nach der Wirtschaftskrise 2008 enorm gewachsen.
Burnout
Man hat Angst um den Arbeitsplatz, will sich für die Firma unentbehrlich machen und gesteht sich aus diesem Grund keinen Urlaub, dafür aber jede Menge Überstunden und überdurchschnittliches Engagement zu. Diese Aufopferungsbereitschaft nimmt meist erst ein Ende, wenn der Arbeitnehmer „am Ende“ ist; er ist im sog. Burnout angekommen.
Burnout ist der Zustand körperlicher, psychischer und geistiger Erschöpfung der nicht mehr durch normale Erholungszeiten vom Arbeitnehmer kompensiert werden kann.
Die Kehrseite des Burnout ist längst nicht so bekannt, und trotzdem weit verbreitet. Viele Arbeitnehmer beherzigen das Motto „ Ich arbeite also bin ich“. Sie definieren sich über die Arbeit, streben nach Anerkennung und Lob für ihre Leistungen. Das Schlimmste für sie: Das Gefühl am Arbeitsplatz überflüssig und stets unterfordert zu sein.
Boreout
Unterforderung und keine angemessene Beschäftigung, im Sinne einer Ausschöpfung der Potentiale des Arbeitnehmers, können langfristig zu dem Phänomen des „Boreout- Krank durch Langeweile“ führen. Der Arbeitnehmer verbringt in dieser Situation seinen Arbeitsalltag damit, seinem Chef und den Kollegen vorzutäuschen, dass er beschäftigt ist, er also immer noch unentbehrlich für die Firma sei. Gestaltungsspielräume und sich selbstständig Aufgaben zu suchen, scheitern an den Grenzen des Arbeitsvertrages, wonach der Arbeitgeber gemäß des ihm zustehenden Weisungsrechtes, die Aufgaben des Arbeitnehmers allein bestimmt.
Mobbing
Burnout und Boreout können aber auch jeweils durch Mobbing bedingt werden. Etwa, wenn der Chef oder der Vorgesetzte die Aufopferungsbereitschaft des Arbeitnehmers ausnutzt oder Aufgaben nicht delegieren kann oder will. Ziel kann hierbei sein, die Macht zu demonstrieren, sei es aus Neid oder Konkurrenzangst. Der Mitarbeiter soll durch absichtlich unterfordernde, stupide Aufgaben ins Abseits gestellt werden.
Ein solches Verhalten ist aus rechtlicher Sicht höchst kritisch, denn den Arbeitgeber treffen Fürsorgepflichten gegenüber seinem Arbeitnehmer.
Nach dem Grundsatz von Treu und Glabuen hat der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Bezug auf das Ansehen, die soziale Geltung und das berufliche Fortkommen zu beachten. BAG Urteil vom 27.11.1085 -5 AZR 101/84
Bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsaufgaben hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass eine gesundheitsschädliche Überanstrengung des Arbeitnehmers verhindert wird und muss alle Maßnahmen unterlassen, die zur Erkrankung des Arbeitnehmers führen können (§ 618 BGB). Im Bezug auf den Umgang zum Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber dessen Wohl und berechtigten Interessen besonders beachten.
Eine Missachtungen dieser Fürsorgepflicht kann u.a. zu Schadensersatzanspruchen des Arbeitnehmers führen. Hier bedarf es aber einer sorgfältigen rechtlichen Beratung, weil in der Regel die dem Arbeitnehmer obliegende Beweislast (Stichwort: Mobbing-Tagebuch), die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Arbeitinehmer besonders erschwert.