Verkehrsrecht Schadensersatzrecht – Quotelung der Sachverständigenkosten ?
Schadensersatzrecht
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Auch Sachverständigenkosten sind nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind.
Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger, soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, grundsätzlich auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Trifft den geschädigten Fahrzeughalter an dem Unfall ein Mitverschulden, ist sein Ersatzanspruch gegebenenfalls auf eine Haftungsquote begrenzt. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob auch die Sachverständigenkosten wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten zu quoteln sind oder ob der Geschädigte die Sachverständigenkosten trotz seines Mitverschuldens in voller Höhe beanspruchen kann. Diese Frage ist in der Rechtsprechung in jüngster Zeit unterschiedlich beurteilt worden. Während nach Auffassung u. a. des OLG Frankfurt am Main der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen sein soll, hat das OLG Celle – ebenso wie mehrere andere Gerichte – gegenteilig entschieden.
Sachverständigenkosten sind nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen
Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr klargestellt, dass die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Vorinstanz:
- Landgericht Darmstadt Urteil Entscheidung
[Aktenzeichen: 27 O 259/08] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil Entscheidung
[Aktenzeichen: 22 U 67/09]
- Landgericht Darmstadt Urteil Entscheidung
- Gleichlautende Entscheidung:
- Landgericht Stade Urteil Entscheidung
[Aktenzeichen: 5 O 430/09] - Oberlandesgericht Celle Urteil Entscheidung
[Aktenzeichen: 14 U 47/11]
- Landgericht Stade Urteil Entscheidung
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Bundesgerichtshof
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:07.02.2012
- Aktenzeichen:VI ZR 133/11 und VI ZR 249/11
Quelle:Bundesgerichtshof/ra-online