WEG Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammllung kann für den Kläger teuer werden
Die WEG- Anfechtungsklage hat der Kläger gegen sämtliche sonstigen Wohnungseigentümer zu richten.
Der Rechtsanwalt, der sich für diese bestellt hat Anspruch auf die Gebühr für die Vertretung mehrerer Auftraggeber.
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 15.9.2011, aktenzeichen V ZB 39/11 entschieden, dass der Rechtsanwalt auf Seiten der Bekalgten Anspruch auf eine Mehrvertretungsgebühr haben soll.
Die Beschlussanfechtung zielt gegen alle sonstigen Mitgleider der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als eigenes Rechtssubjekt (Verband).
Zwar können alle sonstigen Eigentümer grds. nur die Kosten eines Rechtsanwalts erstattet bekommen, doch heißt dies nicht, dass dieser nicht die Erhöhungsgebühr berechnen darf, so der BGH.