Verkehrsunfall Unfall – Quotenbildung – Mitverschulden – Alleinschuld – Anwalt in Trier
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Bei einem Verkehrsunfall / Unfall mit kraftfahrzeugen ist stets die Prüfung geboten, ob sich der geschädigte Mandant nicht ein Mitverschulden anlasten muss, was in der Regel zu einer Quotelung des Schadens führt. Nachfolgend die klassischen Unfall – Situationen, die eine Mithaftung oft zur Folge haben:
- Verschulden im Engstellenbereich
- Einfahrt in den fließenden Verkehr / Fahrstreifenwechsel
- Vorfahrtsverletzung
- Vorfahrtsverletzung und Rechtsfahrgebot
- Betriebsgefahr bei Abkommen auf die Gegenfahrbahn
- Abbiegen in ein Grundstück
- Wendemanöver, Rückwärtsfahrt
- Einfahrt in den fließenden Verkehr
- Türöffnen
- schreckbedingte Fehlreaktion
- Rotlichtverstoß
- Linksabbieger
- Unfall bei „grünem Abbiegerpfeil“
- Mithaftung des entgegenkommenden Fahrzeugführers
- Überholen bei einer unklaren Verkehrslage
- Überberschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit
- Parkplatzunfall aus Betriebsgefahr
- Anwendung des § 8 StVO beim Parkplatzunfall
- Unfall mit Radfahrers (falsche Fahrtrichtung, auf Gehweg)
- Unfall mit Fußgänger
Die Rechtsprechung zu jeder o.g. Fallsituation ist vielfältig. Es gilt hier keine vorschnellen Erklärungen abzugeben, ohne Rechtsrat.