Weihnachtsgeld Weihnachtsgratifikation in Trier und Region – betriebliche Übung – vorbehaltlose Zahlung – Freiwilligkeit oder Zahlungspflicht?
Üblicherweise zahlt ein Arbeitgeber eine Weihnachtsgratifikation/Weihnachtsgeld nur auf freiwilliger Basis.
Dann heißt es in seinem Anschreiben oder seinem Aushang am „Schwarzen Brett“ an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin:
„Sollten wir dies in Zukunft wiederholen, so entsteht auch bei einer wiederholten, vorbehaltlosen Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft.“
Das LArbG Hamm hatte über die Beweislast zu entscheiden, weil ein Arbeitgeber vortrug, er hätte den vorbehalt jeweils am „Schwarzen Brett“ ausgehängt und der Arbeitnehmer bestritt dies.
Die Beweislast liegt nach Ansicht des LArG Hamm beim Arbeitnehmer. Allein die vorbehaltlose Leistung lässt nämlich den Bindungswillen erkennen und schafft beim Arbeitnehmer einen diesbezüglichen Vertrauenstatbestand. Da es sich somit um eine Anspruchs begründende Tatsache handelt, hat der Arbeitnehmer dies im Streitfall zu beweisen
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil 11. April 2011, Aktenzeichen 8 SA 1583/09