Zeugnis Arbeitszeugnis – Schlussformel – Was sagt sie aus? Anwalt Trier Arbeitsrecht
In der Arbeitswelt hat sich weitgehend eingebürgert, dass ein qualifiziertes Zeugnis vom Arbeitgeber mit einer Schlussformel versehen wird. In der Schlussformel wird dem Arbeitnehmer für seine Arbeit gedankt und der Arbeitgeber drückt an dieser Stelle seine guten Wünsche für dem weiteren Berufsweg aus.
Grundsätzlich soll die Schlussformel ein Zeugnis abrunden. Ein neuer Arbeitgeber wird ein Fehlen negativ deuten. Verwendet ein Arbeitgeber eine Schlussformel, so darf sie dem übrigen Zeugnisinhalt nicht widersprechen. Wie das Zeugnis ist auch die Schlussformel sachlich zu formulieren.
- Note sehr gut
Auf seinen eigenen Wunsch scheidet Herr Schulze zum 31.05.2011 aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung außerordentlich, weil wir mit ihm eine wertvolle Führungskraft verlieren. Wir bedanken uns bei ihm für seine allzeit sehr gute Arbeit und wünschen ihm für seine berufliche wie persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. - Note gut
Herr Meier verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen Entschluss, danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute und weiterhin Erfolg - Note befriedigend
Herr Schmitt verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine Mitarbeit wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. - Note ausreichend
Herr Müller verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. - Note mangelhaft / Ungenügend
Herr Schulze verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch